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Gooding Nutzungsbedingungen für Organisationen

Präambel/Vorbemerkungen

Die Gooding-Plattform wird von der Gooding GmbH, Oeder Weg 11, 60318 Frankfurt am Main (im Folgenden „Gooding“ genannt) betrieben.

Gooding glaubt an gemeinnütziges Engagement und möchte dieses unterstützen. Aus diesem Grund unterstützt Gooding die Arbeit von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen im Sinne des anwendbaren Steuerrechts, beispielsweise von Vereinen, Stiftungen, die nachweislich von deutschen Finanzämtern als steuerbegünstigt anerkannt werden und von gemeinnützig per se freigestellten Körperschaften, sowie von österreichischen Vereinen, die im Vereinsregister des österreichischen Bundesministerium für Inneres eingetragen sind (nachfolgend zusammengefasst „Vereine“ genannt), indem Gooding mehr Aufmerksamkeit (beispielsweise durch Weiterempfehlungen von Nutzern) und mehr Zuwendungen (insbesondere finanziell) für deren Arbeit ermöglicht.

Gooding nutzt hierfür unterschiedliche Domains und Sub-Domains (beispielsweise www.gooding.de und erweiterung.gooding.de) und stellt seinen Service auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung, unter anderem über Internetseiten, Widgets, API-Anbindungen, Browser-Plugins und Apps, wie zum Beispiel die App feed a dog (nachfolgend zusammengefasst „Gooding-Plattform“ genannt).

Gooding bietet insbesondere die Möglichkeit, einen Einkauf oder ein sonstiges über Gooding vermitteltes Geschäft mit einem gemeinnützigen Zweck zu verbinden und stellt hierfür den Vereinen die technische Infrastruktur zur Verfügung. Dies hat zum Ziel, die Einnahmesituation für Vereine und deren Projekte zu verbessern. Nutzer der Gooding-Plattform können aus einer Liste von Online-Shop-Betreibern bzw. Online-Dienstleistern (Partner-Unternehmen) auswählen und deren Angebote bzw. Leistungen (Waren und Dienstleistungen) in Anspruch nehmen. Die auf der Website aufgelisteten Partner-Unternehmen zahlen für die von den Nutzern erzeugten Umsätze Provisionen an Gooding. Gooding wird aus den unmittelbar durch die getätigten Geschäfte generierten tatsächlich erhaltenen Provisionen nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen Prämien an den vom Nutzer ausgewählten Verein zahlen (siehe hierzu Ziffer 4.1 in den Nutzungsbedingungen für Gooding-Nutzer). Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, einen von ihnen zu bestimmenden Anteil der Prämie über eine Prämien-teilen-Funktion bei Gooding zu belassen, der dann insbesondere für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Gooding-Plattform verwendet wird (siehe hierzu Ziffer 4.2 in den Nutzungsbedingungen für Gooding-Nutzer). Gooding zahlt die Prämien an die Vereine in der Regel quartalsweise aus. Der Nutzer hat unabhängig davon die Möglichkeit, Spendenfunktionen zu nutzen, um den gemeinnützigen Zweck zu unterstützen. Diese Spendenfunktionen werden von der Givio gemeinnützigen GmbH zur Verfügung gestellt (im Folgenden „Givio“ genannt). Die Einzelheiten der Spendenfunktionen können den Nutzungsbestimmungen von Givio entnommen werden.

1. Geltungsbereich, Zulässige Vereine

1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Gooding gegenüber Vereinen erbringt. Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Gooding und den Vereinen und gelten ergänzend zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen für Gooding-Nutzer sowie zu den Datenschutzbestimmungen von Gooding.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von den vorliegenden Nutzungsbedingungen abweichen oder im Widerspruch stehen, gelten nicht und werden von Gooding nicht berücksichtigt.

1.3. Zulässige Vereine im Sinne von Ziffer 1.1 sind gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Organisationen im Sinne des anwendbaren Steuerrechts, beispielsweise Vereine, Stiftungen, die nachweislich von deutschen Finanzämtern als steuerbegünstigt anerkannt sind und für gemeinnützige per se freigestellte Körperschaften, sowie österreichische Vereine, die im Vereinsregister des österreichischen Bundesministerium für Inneres eingetragen sind und andere österreichischen Organisationen mit entsprechendem Legitimitationsnachweis. Maßgeblich für die Bewertung der Gemeinnützigkeit der deutschen Vereine ist die Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung, d.h. die Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheids eines deutschen Finanzamtes bzw. eine Bestätigung, dass es sich um eine gemeinnützige per se freigestellte Körperschaft handelt. Eine Änderung des Status ist Gooding unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Vereine, die unmittelbar bzw. mittelbar der Gewinnerzielung dienen oder sonstige gewerbliche Vereine. Die Vereine haben unverzüglich nach der Registrierung ihre Steuerbegünstigung gegenüber Gooding durch Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides oder Nachweis der Gemeinnützigkeit bei per se freigestellten Körperschaften nachzuweisen.

2. Registrierung der Vereine durch verantwortlichen Ansprechpartner

2.1. Die Registrierung als Verein ist kostenfrei. Die Anmeldung der Vereine erfolgt von einer von dem Verein autorisierten vertretungsberechtigten natürlichen Person (nachfolgend „verantwortliche Ansprechpartner“). Der verantwortliche Ansprechpartner muss sich zunächst selbst als Nutzer auf der Gooding-Plattform registrieren und dient dabei als zentraler Ansprechpartner für Gooding gegenüber dem Verein. Derjenige der den Nachweis im Sinne von Ziffer 2.2 übersendet, ist gegenüber Gooding der verantwortliche Ansprechpartner. Er gibt gegenüber Gooding Erklärungen ab bzw. nimmt Erklärungen in Empfang. Der verantwortliche Ansprechpartner trifft sämtliche den Verein betreffenden Entscheidungen bzw. beantwortet alle relevanten Fragestellungen und gibt alle erforderlichen Erklärungen des Vereins ab. Sofern eine andere oder eine weitere Person verantwortlicher Ansprechpartner wird oder zukünftig werden soll, ist diese Person unverzüglich Gooding anzuzeigen. Diese Anzeige ist auch direkt über die Gooding-Plattform möglich. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass der bisherige verantwortliche Ansprechpartner solange auf der Gooding-Plattform sichtbar ist, bis ein anderer verantwortlicher Ansprechpartner benannt wird und angemeldet ist.

2.2. Nach der Registrierung hat der Verein seine Legitimation gegenüber Gooding durch Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides oder Nachweis der Gemeinnützigkeit bei per se freigestellten Körperschaften nachzuweisen. Der verantwortliche Ansprechpartner ist dafür verantwortlich, dass innerhalb eines (1) Monats der aktuelle Freistellungsbescheid bzw. der Gemeinnützigkeitsnachweis Gooding vorgelegt wird. Für österreichische Vereine gilt der Vereinsregisterauszug, für andere österreichischen Organisationen der entsprechende Legitimationsnachweis. Die Übersendung kann per Post, per Upload, per E-Mail oder Telefax erfolgen.

3. Anmeldung und Änderung von Projekten der Vereine

3.1. Die registrierten Vereine können einzelne Projekte anmelden. Für jedes Projekt eines Vereins ist eine natürliche Person als Projektverantwortlicher zu benennen, es sei denn der Projektverantwortliche ist bereits als verantwortlicher Ansprechpartner für den Verein registriert. Sofern kein Projektverantwortlicher angegeben wird, trägt der verantwortliche Ansprechpartner des Vereins (gemäß Ziffer 2.1) die Projektverantwortung. Der Projektverantwortliche steht dafür ein und hat mit bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass die gemachten Angaben über das Projekt zutreffend sind. Der Projektverantwortliche muss sich selbst auf der Gooding-Plattform registrieren. Bei einer Änderung des Projektverantwortlichen ist der Wechsel des Verantwortlichen unverzüglich Gooding mitzuteilen. Diese Änderung kann auf der Gooding-Plattform durchgeführt werden. Der bisherige Projektverantwortliche wird auf der Gooding-Plattform angezeigt, bis ein neuer Projektverantwortlicher mitgeteilt wurde. Sofern kein Projekt von einem Verein angemeldet wird, gehen dem Verein alle Prämien ohne projektspezifischen Verwendungszweck zu.

3.2. Die Anmeldung eines einzelnen Projektes erfolgt auf der Gooding-Plattform. Ein Projekt muss detailliert und wahrheitsgemäß beschrieben werden. Für die Anmeldung eines Projekts ist ein Projektbeschreibungstext mit Angabe des Projektziels zu erstellen.

3.3. Nachträgliche Änderungen des Projekts sind nur möglich, soweit es sich um unwesentliche Änderungen handelt (beispielsweise hinsichtlich der Qualität oder Quantität zu beschaffender Gegenstände bzw. geringe Differenzen zu Angaben von weniger als zehn Prozent). Alle Änderungen sind Gooding mitzuteilen und in der Projektbeschreibung deutlich vom Projektverantwortlichen anzuzeigen. Eine Änderung eines Verwendungszwecks stellt in jedem Fall eine wesentliche Änderung dar. Eine wesentliche Änderung des Projekts bedarf der Genehmigung durch Gooding. Im Fall von wesentlichen Projektänderungen behalten sich Gooding ausdrücklich das Recht vor, die Zuordnung der Prämien zu diesem Projekt rückgängig zu machen. Gooding wird dann die Prämie einem anderen Verein bzw. Projekt zuordnen. Es obliegt Gooding zu entscheiden, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Dabei wird Gooding die Interessen der Nutzer und der Vereine angemessen berücksichtigen.

3.4. Der Verein steht dafür ein und trägt die Verantwortung dafür, dass die für ein einzelnes Projekt erzielten Prämien nur gemäß dem in der Projektbeschreibung angegebenen Verwendungszweck verwendet werden.

3.5. Für den Fall, dass ein Projektziel nicht mehr zu realisieren ist, hat uns der Projektverantwortliche dies unverzüglich unter Angaben der Gründe mitzuteilen und kann die Löschung des Projektes aus der Gooding-Plattform beantragen. Der Projektverantwortliche hat nach Löschung aus der Gooding-Plattform, die Einstellung des Projektes entsprechend auf der Gooding-Plattform zu kommunizieren. Sofern uns von dem Projektverantwortlichen nachgewiesen wurde, dass die Gründe für die Nichtrealisierung des Projektes nicht durch ihn oder den Verein zu vertreten sind, werden die angesammelten Prämien dem Verein mit allgemeinem Verwendungszweck zur Verfügung gestellt. In allen anderen Fällen in denen nicht nachgewiesen wurde, dass der Projektverantwortliche bzw. der Verein das Nichterreichen des Projektziels nicht zu vertreten hat, wird Gooding die Zuordnung der Prämien rückgängig machen. Gooding wird dann die Prämie einem anderen Verein bzw. Projekt zuordnen. Es obliegt Gooding zu entscheiden, ob der Nachweis der berechtigten Projektlöschung erbracht wurde. Dabei wird Gooding die Interessen der Nutzer und der Vereine angemessen berücksichtigen.

4. Teilnahme an der feed a dog / feed a cat App

4.1 Registrierte Vereine, die Bedarf an Sachspenden (insbesondere Futterspenden) für Hunde und/oder Katzen haben, können sich für die Teilnahme an der feed a dog und/oder feed a cat App bewerben (im Folgenden zusammenfassend „Tierschutz-App“ genannt“). Die Spendenfunktion in der Tierschutz-App wird von Givio über Gooding zur Verfügung gestellt, wobei die Spenden über Givio abgewickelt werden. Die Einzelheiten zur Abwicklung der Spenden über die Tierschutz-App können den Nutzungsbedingungen von Givio entnommen werden. Die Teilnahme an der Tierschutz-App bedarf der Genehmigung durch Gooding und Givio. Gooding und Givio steht es jeweils frei, Vereine ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme an der Tierschutz-App auszuschließen

4.2 Der verantwortliche Ansprechpartner des Vereins (gemäß Ziffer 2.1) trägt die Verantwortung und steht dafür ein, dass die gemachten Angaben im Zusammenhang mit der Tierschutz-App zutreffend sind und ein Bedarf an den angeforderten Sachspenden besteht.

4.3 Für die Teilnahme eines Vereins an der Tierschutz-App ist eine Lieferadresse für die Sachspenden auf der Gooding-Plattform zu hinterlegen. Darüber hinaus muss ein Land gewählt werden, in dem die angeforderten Sachspenden zum Einsatz kommen und ob diese für Hunde (Teilnahme an der feed a dog App) und/oder Katzen (Teilnahme an der feed a cat App) benötigt werden.

4.4 Der Verein steht dafür ein und trägt die Verantwortung dafür, dass die durch die Tierschutz-App generierten Sachspenden ausschließlich gemäß dem angegebenen Verwendungszweck verwendet werden.

4.5 Alle Änderungen in Bezug auf den konkreten Bedarf und die Verwendung der Sachspenden sind Gooding unmittelbar anzuzeigen. Eine Änderung eines Verwendungszwecks und -orts stellt in jedem Fall eine wesentliche Änderung dar. Eine wesentliche Änderung bedarf der Genehmigung durch Gooding und Givio. Im Fall von wesentlichen Änderungen behalten sich Gooding und Givio jeweils ausdrücklich das Recht vor, den Verein von der Teilnahme an der Tierschutz-App auszuschließen.

5. Inhalte auf dem Vereinsprofil bzw. den Projektprofilen

5.1. Der verantwortliche Ansprechpartner ist für das Anlegen und die Inhalte des Profils seines Vereins verantwortlich. Auf dem Profil sind der Verein bzw. die jeweiligen Projekte wahrheitsgemäß darzustellen. Der verantwortliche Ansprechpartner garantiert und stellt nach bestem Wissen und Gewissen sicher, dass alle Angaben über und im Zusammenhang mit dem Verein und den angemeldeten Projekten sowie die Angaben bezüglich der Beteiligten der Wahrheit entsprechen und zutreffend sind.

5.2. Gooding ist berechtigt, seinen Nutzungsbedingungen widersprechende Inhalte von der Gooding-Plattform zu entfernen. Der Verein bzw. der verantwortliche Ansprechpartner ist verpflichtet, vor dem Einstellen von Inhalten auf das Vereinsprofil sowie bei der Anmeldung von Projekten sicherzustellen, dass sämtliche Inhalte (bspw. Texte, Bilder, Videos, Präsentationen, usw.) nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und steht dafür ein, dass durch den Inhalt auf dem Profil keine Rechte Dritter verletzt werden (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Jugendschutzrecht). Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass der Verein verpflichtet ist, sich insbesondere vor dem Einstellen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten die gesetzlich erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten, Betroffenen bzw. Berechtigten, beispielsweise des Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen, auch soweit es sich um ihre eigenen Verantwortlichen oder Mitglieder des Vereins handelt. Der Verein stellt Gooding von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen folgen, frei.

5.3. Sofern der Verein bzw. der verantwortliche Ansprechpartner eigene Texte und Kennzeichen, insbesondere eigene Logos, Slogans, Bild- und Videomaterial sowie Präsentationen usw. auf das Profil hoch lädt, dort einstellt bzw. Gooding direkt übermittelt, wird Gooding damit das zeitlich auf sechs (6) Monate nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses (Kooperation) begrenzte und unwiderrufliche Recht (einfaches Nutzungsrecht) zur bestimmungsgemäßen Verwendung auf der Gooding-Plattform und Webseiten Dritter (Gooding-Partner) eingeräumt. Insbesondere wird Gooding das Recht eingeräumt, die eingestellten Inhalte zu bearbeiten, zu kürzen und formattechnisch anzupassen.

5.4. Die Vereine und Gooding sind berechtigt, während der Dauer der Anmeldung des Vereins jeweils auf der eigenen Internetseite auf die Tatsache der Kooperation bzw. des Nutzungsvertragsverhältnisses (Kooperation) hinzuweisen unter Nennung des Namens und unter Verwendung von Kennzeichen und den eingestellten Inhalten gemäß Ziffer 5.3.

5.5. Im Übrigen wird Gooding ausdrücklich berechtigt, zu eigenen Marketing und Referenzzwecken auf das Nutzungsvertragsverhältnis unter Verwendung des Vereinsnamens sowie der Kennzeichen, Logos, Slogans bzw. Inhalte gemäß Ziffer 5.3 in allen Medien, insbesondere in Internet, Print, Rundfunk, einschließlich TV, internen und externen Präsentationen und Veranstaltungen hinzuweisen.

6. Vertragsabschluss und Laufzeit

6.1. Sobald sich der verantwortliche Ansprechpartner erfolgreich registriert und das Profil für den Verein angelegt hat, wird der Nutzungsvertrag zwischen dem Verein und Gooding geschlossen. Die Registrierung und Nutzung der Gooding-Plattform ist kostenlos. Der Nutzungsvertrag wird zeitlich unbefristet, d.h. auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzungsvertrag kann jederzeit durch den verantwortlichen Ansprechpartner durch schriftliche Kündigung (wobei E-Mail ausreicht) ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Der Verein erhält Gelegenheit, die hinterlegten Daten und Informationen zu sichern, bevor das Profil vollständig gelöscht wird. Gooding wird den verantwortlichen Ansprechpartner per E-Mail informieren, ab welchem Zeitpunkt das Profil gelöscht wird. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass aufgrund nicht beeinflussbarer technischer Bedingungen des Internets nicht ausgeschlossen werden kann, dass Inhalte z.B. in Form von Eintragungen in Kommentarfelder oder sonstige Inhalte auf Suchmaschinen, insbesondere auf Suchmaschinen-Index-Seiten weiterhin angezeigt werden können. Da dies außerhalb unseres Einflussbereichs liegt, kann eine Haftung von Gooding hierfür nicht übernommen werden. Darüber hinaus hat der verantwortliche Ansprechpartner jederzeit die Möglichkeit, den Verein endgültig aus der Gooding-Plattform herauszunehmen, indem er das Vereinsprofil auf der Gooding-Plattform löscht. Innerhalb von zwei (2) Werktagen wird das Profil dann gelöscht und nicht mehr angezeigt. Der Verein wird in diesem Falle nicht mehr als Begünstigter auf der Gooding-Plattform aufgelistet. Gooding kann den Nutzungsvertrag ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist jederzeit beenden.

6.2. Sofern Gooding konkrete Tatsachen bekannt werden, die nach Einschätzung von Gooding darauf schließen lassen, dass der Verein einen Zweck verfolgt, der gegen geltende Gesetze verstößt, insbesondere in strafbare Handlungen verstrickt ist, wird Gooding den Nutzungsvertrags sofort beenden und die Prämienauszahlung einstellen. Gooding wird in diesem Fall die Zuordnung der Prämien rückgängig machen. Gooding wird dann die Prämie einem anderen Verein bzw. Projekt zuordnen. Gooding behält sich vor, an den Verein gezahlte Prämien zurückzufordern.

7. Zahlung von Prämien

7.1. Eine Zahlung von Prämien kann nur erfolgen, wenn der gültige Legitimationsnachweis gemäß Ziffer 2.2 vorliegt.

7.2. Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. Eine Prämienzahlung an den jeweiligen Verein erfolgt nur insoweit, wie die der Prämie zugrunde liegenden Provisionen innerhalb des jeweiligen Quartals vor Zahlung der Prämie bei Gooding eingegangen sind und einen Prämienbetrag von 5,00 € übersteigen.

7.3. Sofern der angesammelte Prämienbetrag in einem Quartal den Mindestbetrag von 5,00 € nicht erreicht, wird die Prämie erst mit Erreichen des Mindestbetrags, spätestens jedoch zum letzten Auszahlungslauf eines Jahres, ausgezahlt.

8. Haftung von Gooding

8.1. Gooding haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der gemachten Angaben des Vereins und dessen Projekte. Gooding haftet nicht für den eventuellen Missbrauch dieser Angaben. Gooding haftet im Übrigen insbesondere nicht für die von Vereinen zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den Vereinen und deren Projekte. Dies gilt auch für Fälle, in denen die von den Vereinen oder Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht, etc.) oder gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter oder sonstiger Rechte verstoßen.

8.2. Gooding haftet nicht für Fehler, die aus technischen Gründen entstehen, beispielsweise dass eine Prämie nicht erfasst wird oder keinem Nutzer bzw. keinem Verein zugeordnet werden kann. Da Gooding auf die Angaben der Nutzer, Vereine und der Partner-Unternehmen angewiesen ist, besteht kein Anspruch auf konkrete Zuteilung der Prämie. In jedem Fall wird die Prämie für eine gemeinnützige Organisation bzw. für einen gemeinnützigen Zweck verwendet. Für technische Mängel haftet Gooding nicht. Für technische Mängel und/oder Mängel der rechtlichen Grundlage bezüglich des Rechtsgeschäfts von Nutzer und Partner-Unternehmen übernimmt Gooding keine Haftung.

8.3. Gooding haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von Daten der Nutzer und Vereine durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Kriminellen auf die Datenbank). Gooding haftet nicht für einen Missbrauch von Angaben und Informationen von Seiten Dritter, welche die Nutzer selbst diesen Dritten zugänglich gemacht haben.

8.4. Gooding haftet nicht für die durch die Partner-Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie für die Erfüllung der Verträge zwischen Nutzer und den Partner-Unternehmen sowie anderen Dienstleistern.

8.5. Gooding haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern sie nicht nachweislich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gooding haftet somit nicht für wirtschaftliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung des Gooding-Plattform ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

8.6. Gooding ist dazu berechtigt, zu jeder Zeit unter Ausschluss sämtlicher Schadenersatzansprüche das Gooding-Plattform mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen und sämtliche gespeicherte Daten von Nutzern und Vereinen zu löschen.

8.7. Gooding haftet nicht für Inhalte von verlinkten Seiten. Gooding ist eine nachhaltige inhaltliche Kontrolle der verlinkten fremden Seiten nicht möglich. Sofern Gooding von rechtswidrigen Inhalten auf verlinkten Seiten Dritter Kenntnis erlangt, werden diese Links unverzüglich entfernt.

8.8. Sofern Gooding nach Überweisung der Prämie zur Rückzahlung von Provisionen an die Partner-Unternehmen verpflichtet ist, weil das zugrunde liegende Geschäft nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder ein Geschäft widerrufen bzw. aus sonstigen Gründen rückabgewickelt wurde, wird der Gooding daraus entstehende Verlust mit künftigen Prämien für den jeweiligen Verein verrechnet. Wird der Gooding entstehende Verlust nicht binnen eines Jahres ausgeglichen, ist Gooding bemüht aber nicht verpflichtet, den Verlust auszugleichen.

8.9. Gooding haftet nicht für entgangene Provisionen oder Prämien, übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Garantien oder Zusicherungen ab, die sich auf Produkte bzw. Dienstleistungen oder die vertragliche Abwicklung im Zusammenhang mit Produkten eines Partner-Unternehmens beziehen.

8.10. Sämtliche auf der Gooding-Plattform dargestellten Produktinformationen und Dienstleistungen von Drittanbietern bzw. Partner-Unternehmen stellen keine verbindlichen Angebote von Gooding dar. Durch die Benutzung der Gooding-Plattform durch den Nutzer entstehen keine vertraglichen Beziehungen bezüglich der dargestellten Produkte oder Dienstleistungen mit Gooding. Etwaige Verträge über den Erwerb der auf der Gooding-Plattform dargestellten Produkte oder Dienstleistungen wie beispielsweise Kauf-, Werk- oder sonstige Verträge kommen ausschließlich zwischen den Nutzern und den Partner-Unternehmen zustande.

8.11. Gooding übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, insbesondere nicht für Art, Umfang und Qualität der von den Partner-Unternehmen angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder Informationen, auf die direkt oder indirekt verlinkt wird. Ebenfalls keine Gewähr kann dafür abgegeben werden, dass die auf der Gooding-Plattform dargestellten Produkte und Dienstleistungen zu den angegebenen Bedingungen bei den jeweiligen Partner-Unternehmen tatsächlich erworben werden können.

8.12. Für die Durchführung der Spende haftet ausschließlich Givio. Gooding übernimmt keine Gewähr für die ordnungsgemäße Abwicklung der Zuwendungen über die Spendenfunktion, insbesondere gibt Gooding keine Garantie oder Zusicherung ab, die sich auf die organisatorische oder zeitliche Abwicklung der Zuwendung beziehen.

9. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können von Gooding ohne Angabe von Gründen jederzeit modifiziert bzw. ergänzt werden. Die Vereine werden über die modifizierten Nutzungsbedingungen per E-Mail mindestens (2) zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Verein innerhalb der (2) zwei Wochen nach Empfang der E-Mail den Änderungen nicht ausdrücklich (per E-Mail oder Brief), gelten die neuen modifizierten Nutzungsbedingungen als angenommen. Sofern der Verein den neuen geänderten Nutzungsbedingungen widerspricht, endet das Nutzungsverhältnis mit Zugang des Widerspruchs automatisch, ohne dass es einer weiteren Beendigungserklärung von Gooding bedarf.

10. Salvatorische Klausel (Erhaltungsklausel)

Sollte eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, wie sie die Vertragsparteien bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.

11. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.