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Givio Spendenfunktion - Nutzungsbedingungen für Nutzer

Präambel/Vorbemerkungen

Die Givio gemeinnützige GmbH (nachfolgend „Givio“ genannt) ist eine steuerlich anerkannte Förderkörperschaft. Sie hat ihren Sitz in der Hirschstraße 8 in 70173 Stuttgart. Givio unterstützt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen im Sinne des jeweils anwendbaren Steuerrechts, beispielsweise Vereine oder Stiftungen, die nachweislich von dem jeweils zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt wurden oder Körperschaften, die per se als gemeinnützig freigestellt sind (im folgenden zusammengefasst „Vereine“ genannt) beim Sammeln von Spenden.

Givio stellt über seinen Partner Gooding GmbH (nachfolgend „Kooperationspartner Gooding“ genannt) auf dessen Plattformen, wie zum Beispiel gooding.de und feed a dog (nachfolgend „Gooding-Plattform“) Spendenfunktionen (nachfolgend „Spendenfunktionen“ genannt) zur Verfügung. Nutzer der Gooding-Plattform können mit den Spendenfunktionen Givio Spenden zukommen lassen. Givio wird aus den vereinnahmten Spenden die auf der Gooding-Plattform gelisteten Vereine unterstützen.

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für jeden Nutzer, der die Spendenfunktionen verwendet. Sie gelten ergänzend zu den Datenschutzbestimmungen von Givio. Nutzer können Unternehmen oder natürliche Personen sein. Als natürliche Person muss der Nutzer das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben. Nicht volljährige Personen benötigen für die Teilnahme unbedingt die Zustimmung der Erziehungsberechtigen bzw. des gesetzlichen Vertreters.

2. Leistung und Pflichten von Givio

Givio stellt Nutzern die Spendenfunktionen über den Kooperationspartner Gooding zur Verfügung und unterstützt auf diesem Weg Vereine mit finanziellen Zuwendungen oder Sachzuwendungen. Die Nutzung dieser Spendenfunktionen ist für den Nutzer kostenlos.

2.1. Spendenprozess
Der Spendenprozess beginnt mit dem Wunsch des Nutzers, Vereine und gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Givio bietet dem Nutzer eine einfache Möglichkeit solch eine Unterstützung der auf der Gooding-Plattform gelisteten Vereine vorzunehmen. Hierfür lässt der Nutzer Givio eine Spende zukommen. Im Rahmen seiner Spende schlägt der Nutzer einen Verein für eine finanzielle Zuwendung und/oder Sachzuwendung durch Givio vor. Givio bildet aus den Spenden der Nutzer einen Fördertopf für finanzielle Zuwendungen und einen Fördertopf für Sachzuwendungen und wird diese dazu verwenden, die bei Givio registrierten Vereine zu unterstützen. Givio ist frei, an welchen Verein und in welcher Form Givio eine Zuwendung leistet. Die bei der Verteilung der Zuwendung berücksichtigten Kriterien finden sich unter Ziffer 2.1.3. bzw. 2.1.4. Ein Anspruch des Nutzers oder des Vereins auf eine Zuwendung von Givio an den von dem Nutzer vorgeschlagenen Verein besteht nicht.

2.1.1. Empfänger der Spenden
Givio ist Empfänger der Spende des Nutzers. Givio stellt dem Nutzer unterschiedliche Zahlungswege zur Verfügung. Diese sind beispielsweise Kreditkarte, Lastschrift und PayPal. Dabei gelten die besonderen Bedingungen des Zahlungsdiensteanbieters. Falls der Nutzer am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, wird Givio den Nutzer vor jeder SEPA Lastschrift (bei wiederkehrenden Spenden vor der ersten SEPA Lastschrift im Rahmen des Dauerauftrages) eine Vorabinformation (sogenannte Pre-Notification) zukommen lassen, die den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag enthält. Die Pre-Notification erfolgt spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstag und kann gesondert oder als Teil einer anderen Nachricht versandt werden.

2.1.2. Zahlungsarten und Kosten
Die angebotenen Zahlungsarten und die Kosten pro Zahlungsart finden sich in der Übersicht www.gooding.de/givio/spendenkonditionen wieder.
Die Spendenkonditionen können von Givio jederzeit ohne Angabe von Gründen angepasst und ergänzt werden. Die Nutzer, die einen Spenden-Dauerauftrag eingerichtet haben, werden über Änderungen bei Zahlungsarten und Kosten mindestens zwei (2) Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.

2.1.3 Finanzielle Zuwendung von Givio an Vereine
Die von Givio eingenommenen Spenden, wird Givio im Rahmen ihres satzungsmäßigen Zwecks wie folgt für Zuwendungen an Vereine verwenden:

2.1.3.1. Nach Eingang einer Spende wird Givio eine Frist von bis zu acht (8) Wochen abwarten, in der aufgrund der gewählten Zahlungsweise der Nutzer Rückbuchungen oder Rücklastschriften möglich sind.

2.1.3.2. Nach Ablauf dieser Frist wird Givio die erhaltenen Spenden einem Fördertopf für finanzielle Zuwendungen zuführen und monatlich aus diesem Fördertopf Vereine finanziell unterstützen.

2.1.3.3. Bei der Verteilung der finanziellen Zuwendungen wird Givio folgende Kriterien berücksichtigen:

2.1.3.3.1. Den Vorschlag des Nutzers;

2.1.3.3.2. Der Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Zuwendung gemäß der Nutzungsbedingungen für Vereine;

2.1.3.3.3. Der Verein ist nach Einschätzung von Givio förderbedürftig und förderwürdig.

2.1.3.4. Givio zahlt seine finanziellen Zuwendungen in der Regel – unabhängig von der Höhe – zum Ende eines Kalendermonats aus. Givio behält sich allerdings vor, den Zeitpunkt der Verteilung um bis zu sechs (6) Monate zu verschieben. Gründe können dabei beispielsweise sein, dass die Zahlungshistorie einiger Nutzer eine hohe Rückbuchungsquote aufweist.

2.1.4 Sachzuwendungen von Givio an Vereine
Die von Givio eingenommenen Spenden für Sachzuwendungen wird Givio im Rahmen ihres satzungsmäßigen Zwecks wie folgt für Zuwendungen an Vereine verwenden:

2.1.4.1. Nach Eingang einer Spende wird Givio eine Frist von bis zu acht (8) Wochen abwarten, in der aufgrund der gewählten Zahlungsweise der Nutzer Rückbuchungen oder Rücklastschriften möglich sind.

2.1.4.2. Nach Ablauf dieser Frist wird Givio die erhaltenen Spenden abzüglich der bei Givio entstehenden Kosten einem Fördertopf für Sachzuwendungen zuführen und monatlich aus diesem Fördertopf Vereine mit Zuwendungen unterstützen.

2.1.4.3. Bei der Verteilung des Fördertopfs wird Givio folgende Kriterien berücksichtigen:

2.1.4.3.1. Den Vorschlag des Nutzers;

2.1.4.3.2. Der Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Zuwendung gemäß der Nutzungsbedingungen für Vereine;

2.1.4.3.3. Der Verein ist nach Einschätzung von Givio förderbedürftig und förderwürdig;

2.1.4.3.4 Der Verein erfüllt die zum Zeitpunkt der Verteilung gültigen Grundsätze zur Auslieferung von Sachzuwendungen. Diese finden sich in der Übersicht https://www.feedadog.com/versandbedingungen wieder.

2.1.4.4. Givio leistet Sachzuwendungen abhängig von den jeweils zum Zeitpunkt der Verteilung gültigen Grundsätzen zur Auslieferung in der Regel an die jeweilige auf der Gooding-Plattform hinterlegte Lieferadresse zum Ende eines Kalendermonats. Givio behält sich allerdings vor, den Zeitpunkt der Verteilung um bis zu sechs (6) Monate zu verschieben. Gründe können dabei beispielsweise sein, dass die Zahlungshistorie einiger Nutzer eine hohe Rückbuchungsquote aufweist.

2.1.4.5. Givio behält sich vor, aus dem Fördertopf für Sachzuwendungen ersatzweise anstelle einer Sachzuwendung eine finanzielle Zuwendung in Form einer Spende an Vereine zu leisten.

2.2. Spendenbescheinigung
Der Nutzer erhält von Givio einmal im Jahr eine Spendenbescheinigung (Sammelbestätigung) wenn alle hierfür notwendigen Informationen vollständig vorliegen (Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail, Spendenhöhe). Es besteht kein Anspruch auf das Erstellen von unterjährigen Spendenbescheinigungen. Die Sammelbestätigung wird jeweils im März des Folgejahres für das Vorjahr an die vom Nutzer zum Zeitpunkt seiner Spende angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sammelbestätigung jeweils pro angegebener E-Mail Adresse erstellt wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nutzer keine direkte Spende an Vereine leistet und daher nur Givio als Empfänger der Spende des Nutzers berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung an den Nutzer auszustellen.

2.3. Spenden-Dauerauftrag
Spenden können vom Nutzer auch in regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten (z.B. monatlich, quartalsweise, halbjährlich und jährlich) geleistet werden. Wenn der Nutzer einen solchen Spenden-Dauerauftrag beenden will, kann dieser jederzeit – spätestens jedoch 2 Wochen vor dem nächsten Einzugstermin – gekündigt werden. Die Kündigung muss unter Angabe von Spendennummer, Vor- und Nachname und der zum Zeitpunkt seiner Spende angegebenen E-Mail-Adresse per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: spenden@givio.org.

2.4. Informationen über Spende des Nutzers
Die Spende des Nutzers an Givio ist stets in den allgemeinen Prämienlisten auf der Gooding-Plattform des Kooperationspartners Gooding mit ihrem jeweiligen Status einsehbar. Ist der Nutzer vor der Ausführung der Spende auf der Gooding-Plattform nicht eingeloggt, wird seine Spende anonym dargestellt. Falls der Nutzer vor der Ausführung der Spende auf der Gooding-Plattform eingeloggt war, wird die Spende entsprechend der dort gewählten Privatsphären-Einstellung angezeigt und er kann die Spende dann auch in seiner persönlichen Beitragsliste von Gooding einsehen. Es gelten insoweit die Datenschutzbedingungen von Givio.

2.5. Unterstützung von Givio
Givio unterstützt als gemeinnützige Organisationen den guten Zweck und insbesondere die gemeinnützige Arbeit von Vereinen. Innerhalb des Spendenprozesses besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dass der Nutzer Givio einen zusätzlichen Spendenbetrag zukommen lässt, der keinem Fördertopf zugeführt wird. Dieser Spendenbetrag wird dazu genutzt, um die Arbeit von Givio zu finanzieren und die teilnehmenden Vereine von Kosten und Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Givio schlägt innerhalb des Spendenprozesses einen Beitrag vor, den der Nutzer ändern oder auch ganz entfernen kann. Givio arbeitet nicht gewinnorientiert und verfolgt ausschließlich seinen satzungsgemäßen Zweck, Vereine zu unterstützen.

2.6. Bereitstellung der Spendenfunktion auf der Gooding-Plattform
Die Spendenfunktionen werden beim Kooperationspartner Gooding über unterschiedliche Domains und Sub-Domains (beispielsweise www.gooding.de und erweiterung.gooding.de) zur Verfügung gestellt und über unterschiedliche Wege angeboten, unter anderem Internetseiten, Widgets, API-Anbindungen, Browser-Plugins und Apps (beispielsweise auf der Tierschutz-App (feed a dog bzw. feed a cat)).

3. Umgang mit Nutzerdaten

3.1. Der Nutzer kann während des Spendenprozesses Givio die Erlaubnis erteilen, die eingegebenen Daten dem Verein zur Verfügung zu stellen, den der Nutzer für eine Zuwendung durch Givio vorgeschlagen hat. Der Verein wird die Daten ausschließlich gemäß der erteilten Einwilligung verwenden.

3.2. Givio weist darauf hin, dass Spenden an Givio, die nicht anonym getätigt werden und mit Namen auf den allgemeinen Prämienlisten der Gooding-Plattform aufgenommen werden, von Suchmaschinen (beispielsweise Google, Bing, Yahoo, usw.) erfasst und angezeigt werden können. Insoweit übernimmt Givio keine Haftung für solche Widergaben der Inhalte.

4. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

4.1. Das Nutzungsverhältnis auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen kann jederzeit durch Kündigung in Textform (gemäß §126b BGB) per E-Mail oder per Brief ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

4.2. Givio behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen eine oder mehrere der angeführten Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, den Nutzer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz seitens des Nutzers diesen mit sofortiger Wirkung vom Angebot von Givio auszuschließen.

4.3. Im Falle einer Beendigung werden die hinterlegten personenbezogenen Daten des Nutzers vollständig gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.

4.4. Nutzer verpflichten sich, Givio von sämtlichen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die durch einen Missbrauch eines Services, insbesondere der Spendenfunktionen, durch den Nutzer und/oder den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entstehen könnten. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Kosten, insbesondere Kosten der Rechtsverfolgung, zu tragen. Im Übrigen ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Informationen und Dokumente, die zur Wahrnehmung der Interessen von Givio notwendig sind, zu übermitteln bzw. übermitteln zu lassen.

5. Einbeziehung von Dritten

Givio ist berechtigt, Dritte mit der teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung zu beauftragen.

6. Haftung

6.1. Givio ist bemüht, einen jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb und eine hohe Verfügbarkeit seiner Spendenfunktionen sicherzustellen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Givio- Spendenfunktionen kann jedoch nicht garantiert werden.

6.2. Givio haftet ausdrücklich nicht für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Durch technische Störungen oder erforderliche Wartungsarbeiten kann es zu einer temporären Nichtverfügbarkeit der Givio-Spendenfunktionen kommen.

6.3. Givio haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der gemachten Angaben der Nutzer bezüglich des Vereins und deren Projekte. Givio haftet nicht für den eventuellen Missbrauch dieser Angaben.

6.4. Givio haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern sie nicht nachweislich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Givio haftet somit nicht für wirtschaftliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung der Dienste von Givio ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

6.5. Givio haftet im Übrigen insbesondere nicht für die von Vereinen zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den Vereinen und deren Projekte. Dies gilt auch für Fälle, in denen die von den Vereinen oder Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht, etc.) oder gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter oder sonstiger Rechte verstoßen.

7. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können von Givio ohne Angabe von Gründen jederzeit modifiziert bzw. ergänzt werden. Nutzer die einen Spenden-Dauerauftrag eingerichtet haben, werden über die modifizierten Nutzungsbedingungen per E-Mail mindestens (2) zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Nutzer innerhalb der (2) zwei Wochen nach Empfang der E-Mail den Änderungen nicht ausdrücklich (per E-Mail oder Brief), gelten die neuen modifizierten Nutzungsbedingungen als angenommen. Sofern der Nutzer den neuen geänderten Nutzungsbedingungen widerspricht, endet das Nutzungsverhältnis mit Zugang des Widerspruchs automatisch, ohne dass es einer weiteren Beendigungserklärung von Givio bedarf

8. Salvatorische Klausel (Erhaltungsklausel)

Sollte eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, wie sie die Vertragsparteien bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.

9. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.