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Gooding Nutzungsbedingungen für Nutzer

Präambel/Vorbemerkungen

Die Gooding-Plattform wird von der Gooding GmbH, Oeder Weg 11, 60318 Frankfurt am Main (im Folgenden „Gooding“ genannt) betrieben.

Gooding glaubt an gemeinnütziges Engagement und möchte dieses unterstützen. Aus diesem Grund unterstützt Gooding die Arbeit von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen im Sinne des anwendbaren Steuerrechts, beispielsweise von Vereinen, Stiftungen, die nachweislich von deutschen Finanzämtern als steuerbegünstigt anerkannt werden und von gemeinnützig per se freigestellten Körperschaften, sowie österreichische Vereine, die im Vereinsregister des österreichischen Bundesministerium für Inneres eingetragen sind, (nachfolgend zusammengefasst „Vereine“ genannt), indem Gooding mehr Aufmerksamkeit (beispielsweise durch Weiterempfehlungen von Nutzern) und mehr Zuwendungen (insbesondere finanziell) für deren Arbeit ermöglicht.

Gooding nutzt hierfür unterschiedliche Domains und Sub-Domains (beispielsweise www.gooding.de und erweiterung.gooding.de) und stellt seinen Service auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung, unter anderem über Internetseiten, Widgets, API-Anbindungen, Browser-Plugins und Apps, wie zum Beispiel die App feed a dog (nachfolgend zusammengefasst „Gooding-Plattform“ genannt).

Gooding bietet insbesondere die Möglichkeit, einen Einkauf oder ein sonstiges über das Gooding vermitteltes Geschäft mit einem gemeinnützigen Zweck zu verbinden und stellt hierfür den Vereinen die technische Infrastruktur zur Verfügung. Dies hat zum Ziel, die Einnahmesituation für Vereine und deren Projekte zu verbessern. Nutzer der Gooding-Plattform können aus einer Liste von Online-Shop-Betreibern bzw. Online-Dienstleistern (Partner-Unternehmen) auswählen und deren Angebote bzw. Leistungen (Waren und Dienstleistungen) in Anspruch nehmen. Die auf der Website aufgelisteten Partner-Unternehmen zahlen für die von den Nutzern erzeugten Umsätze Provisionen an Gooding. Gooding wird aus den unmittelbar durch die getätigten Geschäfte generierten tatsächlich erhaltenen Provisionen nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen Prämien an den vom Nutzer ausgewählten Verein zahlen (siehe hierzu Ziffer 4.1). Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, einen von ihnen zu bestimmenden Anteil der Prämie über eine Prämien-teilen-Funktion bei Gooding zu belassen, der dann insbesondere für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Gooding-Plattform verwendet wird (siehe hierzu Ziffer 4.2). Gooding zahlt die Prämien an die Vereine in der Regel quartalsweise aus.

Der Nutzer hat unabhängig davon die Möglichkeit den Vereinen Spenden zukommen zu lassen (nachfolgend „Spendenfunktionen“ genannt). Diese Spenden werden über den Spendenpartner von Gooding, die Givio gemeinnützige GmbH (nachfolgend „Givio“ genannt), abgewickelt. Die Einzelheiten zur Abwicklung der Zuwendungen über die Spendenfunktionen können den Nutzungsbestimmungen von Givio entnommen werden.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle auf der Gooding-Plattform registrierten Nutzer sowie für nicht registrierte Nutzer (Besucher). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer, die von den vorliegenden Nutzungsbedingungen abweichen oder im Widerspruch stehen, gelten nicht und werden von Gooding nicht berücksichtigt. Alle Leistungen auf der Gooding-Plattform werden ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen erbracht. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der registrierten Nutzer bzw. Besucher beim Besuch der Gooding-Plattform sowie bei der Nutzung der angebotenen Leistungen. Mit der Nutzung der Gooding-Plattform erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

1.2. Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die Datenschutzbestimmungen von Gooding, welche zu beachten sind.

2. Registrierung (Anmeldung)

2.1. Die Registrierung als Nutzer ist kostenfrei. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis, indem er während des Registrierungsprozesses die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis nimmt und durch die Aktivierung seines Nutzer-Accounts akzeptiert. Der Nutzer verpflichtet sich, die beim Anmeldeprozess abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sofern der Nutzer mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist, kann eine Registrierung bzw. Anmeldung nicht erfolgen.

2.2. Nutzer können Unternehmen oder natürliche Personen sein. Als natürliche Person muss der Nutzer das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben. Nicht volljährige Personen benötigen für die Teilnahme unbedingt die Zustimmung der Erziehungsberechtigen bzw. des gesetzlichen Vertreters.

3. Vertragsabschluss und Laufzeit (registrierte Nutzer)

Sobald sich der Nutzer erfolgreich registriert bzw. angemeldet hat, ist der Nutzungsvertrag mit Gooding geschlossen. Die Nutzung der Gooding-Plattform ist kostenlos. Der Vertrag wird zeitlich unbefristet, das heißt auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzungsvertrag kann jederzeit durch den Nutzer in Textform ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Gooding kann den Nutzungsvertrag ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist jederzeit beenden. Der Nutzer erhält Gelegenheit, die hinterlegten Daten und Informationen zu sichern, bevor das Profil vollständig von der Gooding-Plattform gelöscht wird.

4. Leistungen und Pflichten von Gooding

4.1. Gooding bietet dem Nutzer der Gooding-Plattform die Möglichkeit, Vereine auf vielfältige Weise zu unterstützen. Unter anderem kann der Nutzer dazu beitragen, die finanzielle Situation der Vereine zu verbessern. Registrierte und nicht registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, aus den auf der Gooding-Plattform gelisteten Vereinen einen Verein vorzuschlagen, der eine Prämie für das über die Gooding-Plattform vermittelte Geschäft erhalten soll. Ein Anspruch des Nutzers, insbesondere auf Auszahlung der Prämie an ihn selbst, entsteht hierbei nicht. Gooding ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, dem Vorschlag des Nutzers nachzukommen und die Prämie an den vom Nutzer vorgeschlagenen Verein nach den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen auszuzahlen. Gooding verpflichtet sich, die Prämie in jedem Fall einem Verein zukommen zu lassen. Die aufgelisteten Partner-Unternehmen (Online-Shop-Betreiber bzw. Online-Dienstleister) zahlen bei Einkauf einer Ware oder einer Dienstleistung eine Provision an Gooding, sofern der Einkauf über die Gooding-Plattform vermittelt wurde. Gooding wird einen im jeweiligen Shop-Profil angegebenen Betrag aus den durch den Nutzer unmittelbar mit dem über die Gooding-Plattform vermittelten Geschäft erzeugten und tatsächlich erhaltenen Provisionen an den vom Nutzer vorgeschlagenen Verein als Prämie zahlen. Es werden nur Provisionen berücksichtigt, die unmittelbar aus dem einzelnen Geschäft des jeweiligen Nutzers resultieren. Konkret heißt das, dass Gooding von den Partner-Unternehmen die Provision inkl. Umsatzsteuer für das jeweils vermittelte Geschäft vereinnahmt (Bruttoprovision). Die Umsatzsteuer muss von Gooding an das Finanzamt abgeführt werden. Aus der daraus entstehende Nettoprovision (Bruttoprovision ohne Umsatzsteuer) wird die im jeweiligen Shop-Profil angegebene Prämie an den Verein überwiesen, es sei denn, der Nutzer belässt einen Anteil der Prämie über die Prämien-teilen-Funktion bei Gooding (siehe hierzu Ziffer 4.2). Gooding geht davon aus, dass die Zahlung der Prämie für Gooding steuerneutral ist. Falls das Finanzamt die steuerrechtliche Auslegung von Gooding bezüglich des Prämienprozesses nicht folgt, wird Gooding zukünftig die Höhe der Prämien entsprechend anpassen müssen.

4.2. Über eine Prämien-teilen-Funktion haben Nutzer die Möglichkeit, einen von ihnen zu bestimmenden Anteil der Prämie bei Gooding zu belassen, der dann insbesondere für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Gooding-Plattform verwendet wird. Soweit ein Nutzer einen Anteil der Prämie bei Gooding belässt, wird Gooding den verbleibenden Anteil der Prämie nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen an den Verein zahlen.

4.3. Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, einen bisher nicht auf der Gooding-Plattform gelisteten Verein (neuen Verein) für eine Prämie vorzuschlagen. Der registrierte Nutzer trägt dazu die Daten des neuen Vereins in eine Eingabemaske ein. Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie an den neuen Verein ist, dass sich der neue Verein auf der Gooding-Plattform registriert. Der registrierte Nutzer, der einen neuen Verein für eine Prämie vorschlägt, kann diesen selbst über die Gooding-Plattform, die Registrierung und die Möglichkeit, eine Prämie zu erhalten, informieren. Gooding versucht, aber verpflichtet sich nicht, ebenfalls den neuen Verein entsprechend zu informieren, wenn sich der neue Verein nicht bis zur nächsten Auszahlung von Prämien auf der Gooding-Plattform registriert hat. Erfolgt eine vollständige Registrierung des Vereins im Anschluss nicht innerhalb von 3 Monaten ist Gooding berechtigt, die Prämie einem anderen Verein zuzuordnen.

4.4. Prämien, die aus Büchereinkäufen generiert werden, dürfen bei einigen Shops nicht weitergegeben werden. Eine genaue Information welche Produkte betroffen sind und welche Shops die Prämienweitergabe untersagen, findet sich den Erklärungen zum Prämien-Status auf Gooding.de. Falls die Prämienweitergabe untersagt ist, bleiben die Prämien in voller Höhe bei Gooding und werden insbesondere für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Gooding-Plattform eingesetzt.

4.5. Gooding zahlt die Prämien in der Regel quartalsweise an die Vereine. Eine Prämienzahlung an den jeweiligen Verein erfolgt nur insoweit, wie die der Prämie zugrunde liegenden Provisionen innerhalb des jeweiligen Quartals vor Zahlung der Prämie bei Gooding eingegangen sind. Die Prämie wird an den vorgeschlagenen Verein ausgezahlt, sofern dieser sich vollständig auf der Gooding-Plattform registriert. Es besteht kein Anspruch auf die Einhaltung eines festen Termins.

4.6. Gooding zeigt den Nutzern auf ihrem Nutzerprofil die angesammelten Prämien an. Die Höhe der angezeigten Prämien kann sich verringern, wenn beispielsweise die Ware zurückgegeben bzw. das Geschäft widerrufen oder auf sonstige Weise das Geschäft rückabgewickelt wurde, oder das Partner-Unternehmen keine oder eine andere als die vereinbarte Provision auszahlt, oder das Partner-Unternehmen zwischenzeitlich seine Auszahlungsmodalitäten geändert hat. Dadurch kann eine generierte Prämie entfallen und sich der Betrag der angesammelten Prämien verringern. Der Betrag der tatsächlich ausgezahlten Prämie kann daher ein anderer sein, als die auf der Gooding-Plattform angezeigte Prämie. Die auf der Gooding-Plattform angegebene Höhe der Prämie (Prozent- oder Euro-Angabe) ist ohne Gewähr.

4.7. In Bezug auf die Zahlung von Prämien beschränkt sich die Leistung von Gooding auf die Verlinkung zu den Webseiten bzw. Onlineshops der Partner-Unternehmen und die Auszahlung der Prämien. Gooding ist lediglich der Vermittler des Geschäfts zwischen Nutzer und den Partner-Unternehmen. Die jeweiligen Kauf-, Dienst-, Werk- oder sonstige Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partner-Unternehmen (Online-Shop-Betreiber bzw. Online-Dienstleister) zustande. Die Vertragsabschlüsse unterliegen regelmäßig wiederum den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Partner-Unternehmen. Zwischen Nutzer und Gooding entstehen durch das Rechtsgeschäft mit den Partner-Unternehmen keine Schuldverhältnisse, insbesondere keine vertraglichen Beziehungen mit Gooding bezüglich der von den Partner-Unternehmen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.

4.8. Weder der Nutzer noch der vom Nutzer jeweils vorgeschlagene Verein haben gegenüber Gooding einen Anspruch auf Auszahlung der Prämie an den Nutzer bzw. den Verein. Ein Anspruch gegen Gooding, dass nichtgezahlte Provisionen von den Partner-Unternehmen gegenüber diesen geltend gemacht werden, wird mit Nutzung der Gooding-Plattform nicht begründet. Gooding ist jedoch bemüht nach eigenem Ermessen berechtigte Ansprüche bzw. ausstehende Provisionen von den Partner-Unternehmen einzufordern. Bei Provisionen, die Gooding zustehen, aber nicht von den Partner-Unternehmen gezahlt werden, besteht für Gooding keine Verpflichtung zur Zahlung von Prämien. Falls aus technischen Gründen eine Prämie einem Verein nicht zugeordnet werden kann, wird Gooding die Prämie nach eigenem Ermessen an einen anderen Verein auszahlen. Ein Anspruch auf konkrete Zuteilung der Prämie besteht nicht. Eine Überweisung von Prämien an die Vereine erfolgt ausschließlich bei Geschäften von Nutzern, die nachweislich über die Gooding-Plattform getätigt wurden.

4.9. Nutzer haben die Möglichkeit, über Spendenfunktionen auf der Gooding-Plattform, die beispielsweise in den Profilen der Vereine und deren Projekte auf Gooding.de oder der Tierschutz-App (feed a dog bzw. feed a cat) von Gooding angezeigt werden, Vereinen neben den Prämien auch Spenden zukommen zu lassen. Diese Spenden erfolgen dabei zunächst an unseren Partner Givio. Dieser leistet anschließend gemäß seiner Satzung Zuwendungen (in Form von finanziellen Zuwendungen oder Sachzuwendungen) an die Vereine. Die Einzelheiten zur Abwicklung der Zuwendungen über die Spendenfunktionen können den Nutzungsbestimmungen von Givio entnommen werden.

4.10. Zahlungen von Zuwendungen (Prämien oder Spenden) an private Personen bzw. auf deren Konten sind ausgeschlossen. Der verantwortliche Ansprechpartner des jeweiligen Vereins muss sicherstellen, dass die Kontoverbindung des Vereins auf der Gooding-Plattform hinterlegt ist.

4.11. Gooding behält sich ausdrücklich vor, zukünftig dauerhaft oder zeitlich begrenzt das Leistungsangebot zu erweitern. Zukünftige und erweiterte Leistungsangebote unterliegen ebenfalls diesen Nutzungsbedingungen.

5. Verfügbarkeit

Gooding ist bemüht, einen jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb und eine hohe Verfügbarkeit der Gooding-Plattform sicherzustellen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Gooding-Plattform kann nicht garantiert werden. Gooding haftet ausdrücklich nicht für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Durch technische Störungen oder erforderliche Wartungsarbeiten kann es zu einer temporären Nichtverfügbarkeit der Gooding-Plattform kommen.

6. Haftung von Gooding

6.1. Gooding haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der gemachten Angaben der Nutzer bezüglich des Vereins und deren Projekte. Gooding haftet nicht für den eventuellen Missbrauch dieser Angaben. Gooding haftet im Übrigen insbesondere nicht für die von Vereinen zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere nicht für die Aktualität, inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den Vereinen und deren Projekte. Dies gilt auch für Fälle, in denen die von den Vereinen oder Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht, etc.) oder gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter oder sonstiger Rechte verstoßen.

6.2. Gooding haftet nicht für Fehler, die aus technischen Gründen entstehen, beispielsweise dass eine Prämie nicht erfasst wird oder keinem Nutzer bzw. keinem Verein zugeordnet werden kann. Da Gooding auf die Angaben der Nutzer, Vereine und der Partner-Unternehmen angewiesen ist, besteht kein Anspruch auf konkrete Zuteilung der Prämie. In jedem Fall wird die Prämie für eine gemeinnützige Organisation bzw. für einen gemeinnützigen Zweck verwendet. Für technische Mängel haftet Gooding nicht. Für technische Mängel und/oder Mängel der rechtlichen Grundlage bezüglich des Rechtsgeschäfts von Nutzer und Partner-Unternehmen übernimmt Gooding keine Haftung.

6.3. Gooding haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von Daten der Nutzer und Vereine durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Kriminellen auf die Datenbank). Gooding haftet nicht für einen Missbrauch von Angaben und Informationen von Seiten Dritter, welche die Nutzer selbst diesen Dritten zugänglich gemacht haben.

6.4. Gooding haftet nicht für die durch die Partner-Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie für die Erfüllung der Verträge zwischen Nutzer und den Partner-Unternehmen sowie anderen Dienstleistern.

6.5. Gooding haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern sie nicht nachweislich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Gooding haftet somit nicht für wirtschaftliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung der Gooding-Plattform ergeben, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

6.6. Gooding ist dazu berechtigt, zu jeder Zeit unter Ausschluss sämtliche Schadenersatzansprüche die Gooding-Plattform mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen und sämtliche gespeicherte Daten von Nutzern und Vereinen zu löschen.

6.7. Gooding haftet nicht für Inhalte von verlinkten Seiten. Gooding ist eine nachhaltige inhaltliche Kontrolle der verlinkten fremden Seiten nicht möglich. Sofern Gooding von rechtswidrigen Inhalten auf verlinkten Seiten Dritter Kenntnis erlangt, werden diese Links unverzüglich entfernt.

6.8. Sofern Gooding nach Überweisung der Prämie zur Rückzahlung von Provisionen an die Partner-Unternehmen verpflichtet ist, weil das zugrunde liegende Geschäft nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder ein Geschäft widerrufen bzw. aus sonstigen Gründen rückabgewickelt wurde, wird der Gooding daraus entstehende Verlust mit künftigen Prämien für den jeweiligen Verein verrechnet. Wird der Gooding entstehende Verlust nicht binnen eines Jahres ausgeglichen, ist Gooding bemüht aber nicht verpflichtet, den Verlust auszugleichen.

6.9. Gooding haftet nicht für entgangene Provisionen oder Prämien, übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Garantien oder Zusicherungen ab, die sich auf Produkte bzw. Dienstleistungen oder die vertragliche Abwicklung im Zusammenhang mit Produkten eines Partner-Unternehmens beziehen.

6.10. Sämtliche auf der Gooding-Plattform dargestellten Produktinformationen und Dienstleistungen von Drittanbietern bzw. Partner-Unternehmen stellen keine verbindlichen Angebote von Gooding dar. Durch die Benutzung der Gooding-Plattform durch den Nutzer entstehen keine vertraglichen Beziehungen bezüglich der dargestellten Produkte oder Dienstleistungen mit Gooding. Etwaige Verträge über den Erwerb der auf der Gooding-Plattform dargestellten Produkte oder Dienstleistungen wie beispielsweise Kauf-, Werk- oder sonstige Verträge kommen ausschließlich zwischen den Nutzern und den Partner-Unternehmen zustande.

6.11. Gooding übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen, insbesondere nicht für Art, Umfang und Qualität der von den Partner-Unternehmen angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder Informationen, auf die direkt oder indirekt verlinkt wird. Ebenfalls keine Gewähr kann dafür abgegeben werden, dass die auf Gooding dargestellten Produkte und Dienstleistungen zu den angegebenen Bedingungen bei den jeweiligen Partner-Unternehmen tatsächlich erworben werden können.

6.12 Für die Durchführung der Spendenfunktionen haftet ausschließlich Givio. Gooding übernimmt keine Gewähr für die ordnungsgemäße Abwicklung der Spenden über die Spendenfunktionen, insbesondere gibt Gooding keine Garantie oder Zusicherung ab, die sich auf die organisatorische oder zeitliche Abwicklung der Spenden beziehen.

7. Pflichten und Verantwortung des Nutzers

7.1. Für die Angaben und den Inhalt seiner Registrierung sowie sämtliche von ihm bereitgestellten Informationen ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Der Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Bei Zuwiderhandlung kann der Nutzer für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

7.2. Der Nutzer versichert, den Benutzernamen und das Passwort vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme von Dritten zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

7.3. Der Nutzer hat jederzeit Möglichkeit, sein Profil endgültig von der Gooding-Plattform zu entfernen und den Nutzungsvertrag zu beenden, indem er es auf der Gooding-Plattform löscht. Innerhalb von zwei Werktagen wird das Nutzerprofil gelöscht und nicht mehr angezeigt. Die bisherigen Einträge auf der Gooding-Plattform (wie z.B. die Kommentare) werden dann anonymisiert. Gooding kann den Nutzungsvertrag ebenfalls ohne Einhaltung einer Frist jederzeit beenden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass aufgrund nicht beeinflussbarer technischer Bedingungen des Internets nicht ausgeschlossen werden kann, dass Inhalte z.B. in Form von Eintragungen in Kommentarfelder oder sonstige Inhalte auf Suchmaschinen, insbesondere auf Suchmaschinen-Index-Seiten weiterhin angezeigt werden können. Da dies außerhalb unseres Einflussbereichs liegt, kann eine Haftung von Gooding hierfür nicht übernommen werden.

7.4. Der Nutzer hat davon Kenntnis und duldet, dass die auf der Gooding-Plattform öffentlich angegebenen Daten und Informationen von Suchmaschinen, beispielsweise Google.de, Bing.de, Yahoo.de usw., herausgefiltert und von den Suchmaschinen angezeigt werden können. Gooding verfügt nicht über technische Möglichkeiten, ein Herausfiltern von öffentlichen Angaben und Informationen durch Suchmaschinen zu verhindern. Nicht öffentliche persönliche Daten werden nach dem Stand der Technik von Gooding geschützt.

7.5. Der Nutzer ist verpflichtet, vor dem Einstellen von Inhalten auf die Gooding-Plattform, dass sämtliche Inhalte (bspw. Texte, Bilder, Videos, usw.) nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und steht dafür ein, dass durch den Inhalt auf dem Profil keine Rechte Dritter verletzt werden (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Jugendschutzrecht). Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass der Nutzer verpflichtet ist, sich insbesondere vor dem Einstellen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten die gesetzlich erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten, Betroffenen bzw. Berechtigten, beispielsweise des Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen.

7.6. Sofern der Nutzer eigene Texte und Kennzeichen, insbesondere eigene Logos, Slogans, Bild- und Videomaterial usw. auf der Gooding Plattform hochlädt, dort einstellt bzw. Gooding direkt übermittelt, wird Gooding damit das zeitlich auf sechs (6) Monate nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses begrenzte und unwiderrufliche Recht (einfaches Nutzungsrecht) zur bestimmungsgemäßen Verwendung auf der Gooding-Plattform und Webseiten Dritter (Gooding-Partner) eingeräumt. Insbesondere wird Gooding das Recht eingeräumt, die eingestellten Inhalte zu bearbeiten, zu kürzen und formattechnisch anzupassen.

8. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen

8.1. Gooding behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen eine oder mehrere der angeführten Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, den Nutzer ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss der Geltendmachung von Schadenersatz seitens des Nutzers diesen mit sofortiger Wirkung vom Angebot der Gooding-Plattform auszuschließen. In diesem Fall werden seine Registrierungsdaten vollständig gelöscht. Gooding behält sich in diesen Fällen ausdrücklich das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten.

8.2. Nutzer verpflichten sich, Gooding von sämtlichen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die durch einen Missbrauch eines Services von Gooding durch den Nutzer und/oder den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entstehen könnten. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Kosten, insbesondere Kosten der Rechtsverfolgung, zu tragen. Im Übrigen ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Informationen und Dokumente, die zur Wahrnehmung der Interessen von Gooding notwendig sind, zu übermitteln bzw. übermitteln zu lassen.

9. Datenschutz

Gooding versichert, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur zu eigenen Zwecken, insbesondere für die Verwaltung der Nutzer, Abwicklung der Bestellungen und der Spendenfunktionen, Zuordnung der Prämien sowie eigenen werblichen Zwecken zu verwenden. Der Datenverkehr bei der Registrierung und Pflege der Daten durch die Nutzer ist verschlüsselt, um ihn gegen nicht autorisierte Personen zu schützen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gooding verwaltungstechnisch bedingt Kenntnis von den vermittelten Einkaufsvorgängen der Nutzer hat. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen von Gooding.

10. Einbeziehung Dritter

Gooding ist berechtigt, Dritte mit der teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung zu beauftragen.

11. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können von Gooding ohne Angabe von Gründen jederzeit modifiziert bzw. ergänzt werden. Die registrierten Nutzer werden über die modifizierten Nutzungsbedingungen per E-Mail mindestens (2) zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Nutzer innerhalb der (2) zwei Wochen nach Empfang der E-Mail den Änderungen nicht ausdrücklich (per E-Mail oder Brief), gelten die neuen modifizierten Nutzungsbedingungen als angenommen. Sofern der Nutzer den neuen geänderten Nutzungsbedingungen widerspricht, endet das Nutzungsverhältnis mit Zugang des Widerspruchs automatisch, ohne dass es einer weiteren Beendigungserklärung von Gooding bedarf.

12. Salvatorische Klausel (Erhaltungsklausel)

Sollte eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, wie sie die Vertragsparteien bei billiger Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag etwa herausstellen könnten.

13. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.