info@provision-nothilfe.de Header

ProVision Nothilfe e.V.

Mannheim

Web & Social Media

Wir über uns

ProVision Nothilfe - Beschreibung - 2026-08-09_2257 ProVision Nothilfe e.V. ProVision Nothilfe e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein mit Sitz in Mannheim, Dürerstraße 23, 68163 Mannheim. Er wurde am 2. November 2025 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim unter VR 704689 eingetragen. Zweck des Vereins ist zum einen die Förderung der Hilfe für Menschen in Not, insbesondere in der Ukraine sowie in anderen Krisen- und Kriegsgebieten – einschließlich Binnenvertriebener und Geflüchteter. Zum anderen widmet sich der Verein dem Tierschutz, insbesondere der Rettung, Versorgung und Unterbringung von in Not geratenen, verletzten oder aus Krisen- und Kriegsgebieten geretteten Tieren. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Sammlung, Beschaffung, Lagerung und Transport von Hilfsgütern (u. a. medizinisches Material, Verbandsmaterial, Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel) an Einrichtungen des Gesundheitswesens, anerkannte Hilfsorganisationen und bedürftige Personen Logistische Unterstützung, einschließlich Transportorganisation und Kooperation mit in- und ausländischen humanitären Organisationen Rettung, Aufnahme, tierärztliche Versorgung, Schutzunterbringung und Transport von Tieren sowie Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit zur Sensibilisierung für humanitäre Notlagen und Tierschutz Mittelbeschaffung durch Spenden, Sammlungen, Fördermittel und gemeinnützige Veranstaltungen Der Verein ist selbstlos tätig, politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Das Finanzamt Mannheim-Stadt hat mit Bescheid vom 18.03.2026 nach § 60a Abs. 1 AO gesondert festgestellt, dass die Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt, für die Zwecke Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer u. a. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO) sowie Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO). Der Verein ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen. Organe sind Mitgliederversammlung, Vorstand und optional ein Beirat. Der Vorstand besteht aus: Klaus Kepert – 1. Vorsitzender Sandra Drueppel – 2. Vorsitzende Alexander J. Drueppel – 3. Vorsitzender und Schatzmeister Der 1., 2. und 3. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.