

LF Seligenstadt
Wir über uns
Der Lions Förderverein Selöigenstadt e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke: die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege die Förderung der Jugendpflege und der Jugendfürsorge die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe die Förderung der Altenpflege und Behindertenhilfe die Förderung der Kunst und der Kultur die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen und der Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte durch die Ausstattung von Kindergärten, Waisenhäusern und Spezialeinrichtungen für behinderte Kinder, sowie die Finanzierung von Ausbildungskosten Jugendlicher durch die Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen durch die Ausstattung von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen durch die Förderung von Museen und Ausstellungen einschließlich Ankauf von Kunstgegenständen durch Hilfeleistung in Fällen körperlicher und geistiger Not durch die Förderung anderer gemeinnütziger Vereine.
Der Lions Förderverein Selöigenstadt e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke: die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege die Förderung der Jugendpflege und der Jugendfürsorge die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe die Förderung der Altenpflege und Behindertenhilfe die Förderung der Kunst und der Kultur die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen und der Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte durch die Ausstattung von Kindergärten, Waisenhäusern und Spezialeinrichtungen für behinderte Kinder, sowie die Finanzierung von Ausbildungskosten Jugendlicher durch die Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen durch die Ausstattung von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen durch die Förderung von Museen und Ausstellungen einschließlich Ankauf von Kunstgegenständen durch Hilfeleistung in Fällen körperlicher und geistiger Not durch die Förderung anderer gemeinnütziger Vereine.